Jüngst machte ein Artikel bei „topagrar“[1] die Runde, in dem aus einem Vortrag von Philipp Schulze-Esking zitiert wurde. Darin werden „Einbrüche“ in Ställe von Tierhalter*innen aus Sicht der Betroffenen thematisiert. Der Vortrag fand im Rahmen einer Diskussion an der Universität Göttingen statt. Im Folgenden wird der Artikel sowie die Rede genauer thematisiert.
Der Vortragende spricht vor allem über die Gefühle der betroffenen Tierhalter*innen sowie die der dahinter stehenden Familien an. Diese leiden, so der Redner, besonders unter Einbrüchen durch Tierrechtler*innen. Er sprach unter anderem von Bäuer*innen die den Hof aus Angst nicht mehr verlassen können und von seiner fünfjährigen Tochter, die ihn unter Tränen fragte, ob die Einbrecher wiederkommen würden.
Diese sehr emotionalen Eindrücke sollen nicht angezweifelt werden. Traumatisierungen von Kindern und Erwachsenen sind ernst zu nehmen und sollten nicht das Ergebnis einer Undercover-Recherche sein. Allerdings sollte darauf hingewiesen werden, dass dadurch der Fokus der Diskussion auf etwas ganz anderes gelenkt wurde. Denn das Fokussieren auf das Leid der Familie geht einher mit einer Abwendung von dem eigentlich dokumentierten Tierleid, dass ja eigentlich Stein des Anstoßes für das Eindringen der Aktivist*innen war. Alle bekannten Rechercheteams distanzieren sich von jeglicher Gewalt gegen Mensch und Tier. Jeder Konfrontation auf dem Gelände der Tierhalter*Innen wird aus dem Weg gegangen. Der Hof wird nicht betreten, um dort Sachschaden anzurichten, und außerdem werden die Schlaf- und Wohnbereiche der Familie nicht betreten. Leider ist Recherchearbeit nicht anders möglich. Den Erwachsenen sollte dies bewusst sein und sie könnten versuchen das Ihren Kindern zu vermitteln. Gegenüber dem Leid der Tiere wird kein Mitgefühl gezeigt.
Brandmarkung von tierischen Landwirtschaftsbetrieben?
Außerdem behauptet er, dass der jeweilige Landwirtschaftsbetrieb lebenslänglich gebrandmarkt werde und es unfair sei, dass einzelne Betriebe angeprangert würden. Er fordert, dass sich alle Politiker*innen von solchen Taten klar distanzieren sollen.
Dabei geht es Tierrechtsaktivist*Innen primär nicht darum, einzelne Tierhaltungsbetriebe anzuprangern, es geht vor allem darum, die tierhaltende Industrie zu kritisieren. Es ist nicht das Ziel, sich an Menschen in der tierhaltenden Industrie zu rächen oder zu versuchen, sie arbeitslos zu machen – Es ist das Ziel, die Tierhaltung abzuschaffen. Für die Landwirte sollten alternativen gefunden werden. Die Tierrechtler*innen befinden sich dabei in einem Zwiespalt. Wenn die Bilder und Videos anonym veröffentlicht werden, dann behaupten sämtliche Industrieverbände, dass es sich hierbei nur um einen Einzelfall handelt oder es sich möglicherweise gar nicht um einen deutschen Betrieb handelt und man dies auf keinen Fall verallgemeinern könnte. Anderenfalls wird ihnen das Anprangern einzelner Landwirt*innen vorgeworfen.
Die Kampagne, in der auch die Bilder aus dem Betrieb des Redners veröffentlicht wurden, traf vor allem den Bundstagsabgeordneten Johannes Röring. Ziel der Veröffentlichungen war es, in Ställen von Mandatsträger*innen und Agarfunktionären, die legislativ oder durch Lobbyarbeit auf den Tierschutz Einfluss nehmen, zu filmen, um aufzuzeigen, wie es in deren Betrieben aussieht. Die Veröffentlichungen sollen offenbaren, wie Tierhalter*innen, die mit dem Ausbeuten von Tieren ihr Geschäft machen, auf den gesetzlichen Tierschutz Einfluss nehmen und so Politik für ihre Interessen, und gegen die Interessen der Tiere durchsetzen. Dies bestätigt der Votragende, wenn auch unbeabsichtigt.. Er spricht davon, dass in seinem Betrieb, sowie in dem Videomaterial keine Tierschutzverstöße festgestellt werden konnten. Er vernachlässigt dabei, dass genau dieser Zustand kritisiert werden sollte. Selbst die Behörden sprachen nicht von einwandfreiem Tierwohl in den Betrieben, sondern von „Begleitzuständen legaler Massentierhaltung“- was sich sowohl als Kritik an den Zuständen in den Betrieben als auch an der Gesetzgebung (die Ziel der Kampagne war) lesen lässt.
Recht versus Moral?
In seinem Fazit fragt er, was einen medialen Pranger rechtfertige, wenn die Betriebe nachgewiesenermaßen gesetzeskonform agierten. Dabei vergisst er einerseits, dass Gesetze weder statisch sind, noch die moralisch höchste Instanz darstellen. Verschiedene Gesetze regeln sogar moralisch gerechtfertigtes, aber gesetzeswidriges Handeln, wie zum Beispiel der Widerstandsparagraph im Grundgesetz.Tierrechtler*innen kritisieren zudem nicht nur die Tierschutzgesetze, sondern auch deren Umsetzung bzw. die Kontrollen. Der Tierrechtsbewegung ist bewusst, dass Tierhaltungen und Tiertötungen aktuell legal sind. Ein Weg aus der Tierhaltung besteht darin, zu zeigen, dass nicht nur die Umsetzung (Kontrollen, Einhaltung der Richtlinien) ein Problem ist, sondern dass die Gesetze an sich falsch sind. Tieren sollte das Recht auf Leben gewährt werden. Und Gesetze sollten nicht deren Tötung regeln.
Es ist Aufgabe der Medien, Missstände aufzuzeigen, die Ergebnis der aktuellen Gesetzgebung sind und Diskussionen anzuregen. Das geschieht auch in vielen Bereichen außerhalb der Landwirtschaft. Investigativer Journalismus ist fester Bestandteil der Pressefreiheit in Deutschland. Ohne öffentliche Aufmerksamkeit sind Änderungen von Gesetzen zugunsten marginalisierter Gruppen, kaum möglich, zumal in diesem Fall die Seite der Tiere überhaupt keine Stimme hat, um sich zu wehren. Die Zustände sind weder von Tierschützer*innen noch von Tierrechtler*Innen hinzunehmen. Tierrechtler*innen sind der Überzeugung, dass solche Bilder an die Öffentlichkeit gehören. Sie dienen einerseits dazu, die Allgemeinheit auf die Zustände aufmerksam zu machen. Zum anderen kann man so auf Behörden einwirken und dadurch möglicherweise Tierschutzgesetze verschärfen. Immer wieder kommt es auch zu Aufdeckungen, die nicht nur auf einer ethischen Ebene zu kritisieren sind, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen führen. Erst vor wenigen Wochen schloss das Schlachthaus Bruckner, nachdem die SOKO Tierschutz erschreckendes Bildmaterial veröffentlichte.
Der Redner fragt des Weiteren, mit welcher Berechtigung die betreffenden Tierhalter*innen weiterhin als Tierquäler denunziert würden. Ein gesetzeskonformes Handeln setzt, wie schon beschrieben, kein moralisches Handeln voraus.Gesetze werden immer wieder gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Aus Sicht eines großen Teils der Bevölkerung werden diese Tiere nicht so behandelt, wie es sein sollte. Die Vorstellung von Tierrecht, und was Tierquälerei ist, geht weit über die geltenden Normen hinaus. Es ist das Ziel, allen Menschen aufzuzeigen, dass unsere Gesetze nicht ausreichen, um Tiere vor Quälerei zu schützen. Dafür braucht es Aufklärungskampagnen wie diese. Es sollte dabei allerdings sachlich aufgeklärt werden, das stumpfe Beleidigen von Tierhalter*innen ist nicht förderlich.
Sind solche Recherchen juristisch zu rechtfertigen?
„Ich finde, wir sollten erst Menschen sein, und danach Untertanen. Man sollte nicht den Respekt vor dem Gesetz pflegen, sondern vor der Gerechtigkeit“
Henry David Thoreau
Abschließend fragt der Landwirt, ob ein Rechtsstaat tolerieren kann, dass „Selbsterwählte“ eine Kontrollfunktion (der selbsternannten Standards) übernähmen.Kurz und knapp: Ja, in manchen Fällen kann er das, es kann sogar als demokratisches Mittel gesehen werden! Dies ist juristisch auf verschiedene Weise begründbar. Einerseits kann es sich bei dem Hausfriedensbruch um einen “rechtfertigenden Notstand“ handeln. Das bedeutet beispielsweise, dass es legal sein kann, eine Autofensterscheibe einzuschlagen um ein Tier aus der Hitze zu retten, wenn man vorher andere Wege zur Rettung des Tieres geprüft hat.
So wurden 2016 3 Tierrechtler*innen von ARIWA freigesprochen, nachdem sie für das Eindringen und Filmen in Tiermastbetrieben vor Gericht standen. Die Recherchen können auch mit „zivilem Ungehorsam“ begründet werden. Beim zivilem Ungehorsam werden die Grenzen von Gesetzen überschritten und dieses Handeln moralisch legitimiert. Wichtig dabei ist, dass die Täter*innen mit ihrer illegalen Tat an die Öffentlichkeit gehen und damit politisch partizipieren. Nicht nur Tieraktivist*innen nutzen dieses Mittel: Weit verbreitete Formen des zivilen Ungehorsams sind beispielsweise Sitzblockaden. Landwirte aus Frankreich nutzten, wie auf dem Bild zu sehen, häufig dieses Mittel des zivilen Widerstands.
Fazit:
Diese Form der Recherche ist unerlässlich. Seit Jahrzehnten werden aus den verschiedensten Betrieben, egal ob klein oder groß, immer wieder erschreckende Bilder geleakt. Würden diese Aufnahmen nicht existieren, wäre es unmöglich, öffentlich Druck auf Gesetzgeber, Konsument*innen und Tierhalter*innen auszuüben und aufzuklären. Weil sich an den Zuständen offenbar substanziell nichts Wesentliches ändert, ist sehr wichtig, diese Zustände immer weiter zu dokumentieren und zu filmen. Die Industrie versucht mit eigenen Bildern und Medienkampagnen, ein anderes Bild von Tierhaltung zu erzeugen, welches kritisch hinterfragt und geprüft werden muss. Die Industrie nutzt verschiedene Ausreden, um gegen diese Form von Recherche vorzugehen. Sie behaupten jedes Mal zum Beispiel, dass die gezeigten Aufnahmen Einzelfälle seien und somit nur marginal eine Rolle spielen würden oder dass nach ein paar Wochen stets alle Missstände beseitigt wären – oder im schlimmsten Fall, dass die Aufnahmen durch die Aktivist*innen inszeniert worden sind. Durch aktuelles Bildmaterial kann solchen Ausreden effektiv entgegengewirkt werden. Tiermisshandlungen müssen aufgezeigt werden, auch wenn sie gesetzeskonform sind. Solange Tiere nur als Produktionsmittel und -einheiten betrachtet werden, wird es Tierquälerei und unnötigen Tod von Tieren geben.
Genauso sollte es in unserer Verantwortung liegen, den Bauern und Bäuerinnen klarzumachen, dass sich unsere Kritik nicht gegen sie als Person oder Ihre Familienmitglieder richtet, sondern als Kritik an der Tierindustrie aufgefasst werden soll.
Bravo!
Habe den Text geteilt in der Fb-Gruppe „Tierrechte und veganes Leben“
Ein sehr guter Artikel! Stalleinbrüche zur Dokumentation werden von einzelnen Tierschützern schon seit Jahrzehnten „begangen“, und es ist sehr erfreulich, dass jetzt eine breitere Öffentlichkeit hier interessiert ist. Natürlich müssen ethisch fragwürdige Gesetze und die ihnen folgenden Handlungen auch in Frage gestellt werden können, und ohne Beweismaterial ist jeder, der Verbesserungen fordert, aufgeschmissen. Bravo und weiter so!