Privatheit als Argument

Privatheit als Argument

In diesem Beitrag soll es um ein beliebtes “Argument” gehen, das gern gegen den Veganismus oder zumindest gegen die Forderung eines solchen angewendet wird. Besonders gern wird es immer dann hervorgekramt, wenn mal wieder eine Mensa oder Kantine einen Veggie-Tag oder ähnliches ausruft.
So sei das Essen eine „private“ Entscheidung, in der sich niemand “von außen”, also weder Staat noch irgendwelche “Minderheiten” oder gar “moralisierende Gutmenschen” einzumischen habe. Und so wird ein ganz bestimmter Begriff von „Privatheit“ immer mehr als Totschlagargument gegen politische oder ethische Eingriffe in eigenes Handeln verwendet.
Der Begriff bildet dabei so eine Art Mauer, vor der scheinbar jedes Argument zerschellen soll. Dabei ist das Konzept der Privatheit, wie es heute gelebt wird, noch nicht allzu alt. Es musste sich erst entwickeln und sich gegen bestimmte Formen der sozialen Kontrolle und des obrigkeitlichen Eingriffs in den Alltag behaupten. Dabei existieren auch heute noch viele formelle und informelle Formen der Überwachung und Kontrolle, durch den Staat, die Gesellschaft, die peer group und nicht zuletzt das eigene Gewissen, das häufig die emotionale Reaktion der Verinnerlichung bestimmter sozialer Regeln beschreibt. Besonders wichtig aber ist, dass eben nicht nur “Privatheit” überhaupt etwas ist, das erst einmal entwickelt wurde und durch jeden Einzelnen in einer bestimmten Gesellschaft erlernt wird, sondern dass auch dabei gleich miterlernt wird, was denn ganz selbstverständlich “privat” sei und was nicht, völlig unhinterfragt und unkritisch, als Teil der alltäglichen Ideologie. Sowohl das Konzept, als auch die unterschiedlichen Regeln dessen was “privat” sei, sind also bereits etwas “von Außen”, also durch die Gesellschaft kommendes.
Grund genug also, dieses Konzept einmal genauer (und auch aus moralphilosophischer Sicht) zu betrachten und sich im Zuge dessen einer sinnvollen Konzeption zu nähern.
Diese Annäherung an ein neues Konzept ist nötig, da die Übernahme bestehender Konzepte von Privatheit eben selten bewusst oder gar reflektiert geschieht, sondern durch Sozialisation geprägt ist, gleichzeitig aber bewusst eingesetzt wird, um eben jenen Veganismus zurückzuweisen. Auf diesen Fehlschluss hinzuweisen, reicht allerdings nicht aus, denn es lässt uns bis dahin ohne Alternative zurück und begünstigt ein Zurückfallen in alte, unreflektierte Muster des scheinbar Selbstverständlichen oder “Natürlichen”.

Privatheit: Eine Definition

Wenn wir nun also fragen, was „privat“ ist, so gelangen wir zu einer Beschreibung dessen, was unsere Gesellschaft oder Teile von ihr als von außen nicht zu beeinträchtigen versteht. Diese Beschreibung stellt aber erstmal noch gar keine Rechtfertigung oder Erklärung der Gültigkeit dar. Nur weil es dieses Konzept in dieser Form gibt, ist es noch nicht begründet. Dies zu behaupten würde sich dem sog. deskriptivistischen Fehlschluss schuldig machen, wie ihn Hare in seiner Abhandlung zum Universellen Präskriptivismus skizziert.(1) Die Beschreibung eines Zustandes ist nicht seine Rechtfertigung.
Eine der Aufgaben philosophischer Überlegungen – und zwar jene, der hier nachgegangen werden soll – besteht in der Entwicklung eines tragfähigen und ethische Anforderungen berücksichtigendes Fundaments, auf dem „Privatheit“ fußen kann. Oder anders: Es geht darum, sich anzuschauen, ob und inwiefern denn ein solch vermeintlicher Einfluss von Außen richtig oder falsch sei. Es müssen Kriterien gefunden werden, wie zum Beispiel das Eingreifen in manchen Fällen gerechtfertigt werden kann, um vielleicht einen Mord zu verhindern, in anderen Fällen, wie der sexuellen Ausrichtung, aber nicht. Denn eine wahllose Verwendung erscheint alles andere als gerechtfertigt oder wünschenswert.
Ein naheliegender Vorschlag, Privatheit in Bezug auf die Möglichkeit des Eingriffs zu definieren, wäre wohl folgender:
Alles, was die Handlungsfolgen im Privaten lässt, kann als privat gelten. Somit sind alle Handlungen aus moralphilosophischer Sicht als privat einzustufen, die von mir ausgehend nur mich betreffen oder die von einem privaten Kreis ausgehend nur diesen, vorausgesetzt die Handlungen und deren Folgen sind von diesem auch gewollt oder zumindest toleriert.
Das Problem, das sich nun ergibt, ist, dass praktisch alle Handlungen irgendwelche Einflüsse auf andere, auf die soziale oder natürliche Umwelt haben.
Eine weitere Einschränkung könnte der Verweis sein, dass nur negative Folgen nach außen dringen dürfen, jedoch ist das, was als negativ empfunden wird, durchaus heterogen. Der Verweis auf die Negativität einer Handlung könnte somit den ganzen privaten Bereich kontrollieren und in gewünschter Sicht disziplinieren.
Die Handlungsfolgen müssen demnach genauer betrachtet, eine alternative Bewertungsrichtlinie muss gefunden werden. Dafür ist eine Unterteilung in primäre und sekundäre Beeinträchtigungen nötig.
Diese entspringt dabei der Diskussion um das Dilemma der Leidvermeidung in ethischen Konzepten. Das Vermeiden von Leid in einer solch absoluten Form als oberstes Kriterium moralischen Handelns zu stellen, würde das Leben unmöglich machen. Leid ist relativ zu beurteilen und im Kontext des Lebens zu betrachten. Es kann nie völlig vermieden werden. Wo immer zu Sozialität und Emotionalität fähige Wesen Gemeinschaften bilden, erschaffen sie soziales Leid. Die Auslöser diesen Leides sind letztlich alltägliche Praktiken, wie das Beenden einer Freundschaft oder Beziehung, ein Wechsel des Jobs, die Kritik an einem Verhalten, usw. Solche Praktiken müssten vermieden werden. Allerdings könnte dies ebenso Leid verursachen, ein Dilemma also. Grundsatz kann somit nicht die absolute Vermeidung aller leidvollen Zustände sein. Stattdessen sollen bei weitestgehender Selbstverwirklichung die Anerkennung der gleichen Ansprüche und Bedürfnisse anderer gewahrt bleiben. Elementares Leid, also solches, das sich maßgeblich auf die Integrität (sowohl in physischer als auch in psychischer und sozialer Hinsicht) richtet, sollte trotz Selbstverwirklichung vermieden und möglichst ein insgesamt positives Leben anderer nicht behindert werden. Es geht um ein Ideal, nach dem sich ausgerichtet werden sollte.
Primäre Folgen sind nun solche, die sich auf elementares Leid beziehen, sekundäre auf soziales Leid in dem hier skizzierten Sinne.
Vermieden werden sollte primäres Leid, alles was elementare Bedürfnisse beeinträchtigt (physische, soziale, emotionale) und ein insgesamt positives Leben anderer nachhaltig, latent oder akut verhindert. Nicht vermieden werden kann sekundäres, aus dem gelebten Alltag sozial-emotionaler Bindung entstehendes Leid. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass zumindest die Tendenz zu weniger Leid als Ideal aufrecht erhalten werden sollte, Leid also dadurch weder erhöht noch leichtfertig verursacht wird, bloß weil es immanenter Bestandteil sozialer Beziehung bleibt.

Damit wäre eine Skizze von Privatheit möglich, die sich nicht schlicht auf die unbewusste Übernahme tradierter Konventionen verlässt und die ethische Richtlinien angeben kann, ab wann eine im privaten Kreis, also im Kreis individueller, familiärer oder teil-kollektiver Selbstverwirklichung begangene Handlung Eingriffen von außen unterliegen kann und sollte, und ab wann diese Handlung über das Prädikat „privat“ als vor aktiven (um nicht den latenten Eingriff der Sozialisation zu übersehen) äußeren Eingriffen geschützt zu verstehen sein sollte. Was als privat gilt, soll so vor den quantitativ am stärksten vertretenen gesellschaftlichen Konventionen geschützt sein.
Diese Skizze soll nun ebenso skizzenhaft in ihrer Anwendung auf eine Handlungsweise oder besser einen Kanon an Handlungsweisen angewendet werden, die bisher mit dem unkritischen Gebrauch des Begriff verteidigt wurde.

Privatheit in der Ernährung

Es geht um ein Thema, das gemäß gesellschaftlicher Konventionen als Privatangelegenheit gilt: die Ernährung. Das “Argument” der Privatheit taucht dabei immer gern dann auf, wenn diese zum Beispiel von veganer Seite kritisiert oder von Seiten verschiedenster Organisationen eine Veränderung angemahnt wird. Die Frage ist nun, kann das “Argument” der Privatheit hier tatsächlich bestehen? Dafür sollen kurz die drei am häufigsten genannten Argumente gegen den Fleischkonsum betrachtet werden.

1. Gesundheit

Gerade in jüngster Zeit tauchen immer wieder Studien auf, die zu dem Schluss kommen, dass zumindest der übermäßige Verzehr bestimmter tierischer Produkte Erkrankungen begünstigen könne. Individuelle Gesundheit, unter der Annahme derjenige, um den es geht, ist sich der Folgen wirklich und nicht nur oberflächlich bewusst, gilt vornehmlich als privates Gut. Da die Handlungsfolgen vorerst auf das Individuum beschränkt sind, gilt auch weiterhin die Privatheit. Allerdings erfährt dies Einschränkungen. So könnte angeführt werden, Krankheit bedeute wirtschaftlichen Schaden für die Gemeinschaft. Da es sich aber eher um die Erhöhung eines Risikos handelt und neben Ernährung viele weitere Lebensweisen eine solche Erhöhung aufweisen, ist dieser Punkt, selbst wenn man ihn versucht stark zu machen, in der Tat kaum brauchbar.

2. Umwelt und Armut

Eine weitere Handlungsfolge ergibt sich aus der Perspektive der Verteilungsgerechtigkeit und der Ökologie. Hier haben Studien nun in der Tat nachweisen können, dass mindestens der übliche hohe Konsum massive Beeinträchtigungen für Menschen,Tiere, Pflanzen und die gesamten Biosphäre darstellt.(2)
Aus diesen Gründen heraus scheint eine vegane Ernährung geboten (innerhalb dieser sind wieder private Praktiken möglich) und damit nicht mehr Teil privater Selbstverwirklichung.

3. Tierethik

Der letzte, aber zugleich entscheidendste Punkt betrifft das Leid und die Beeinträchtigung der Tiere. Dem kulturell geprägten und damit veränderlichen „Genuss“ (und nur diesem) steht primäres (also direkt zugefügtes) und sekundäres (durch Verhinderung bestimmter Verhaltensweisen) Leid bei den zu Nahrungszwecken verbrauchten tierlichen Lebewesen gegenüber.
Dass tierliches Leid in verschiedenster Hinsicht vorhanden ist, dass es sich ausreichend mit dem menschlichen vergleichen lässt, auf dem u.a. die Berücksichtigung menschlicher Lebewesen beruht und dass eine a priori auf Vorannahmen und Vorurteilen basierende und durch historisch gewachsene Praktiken tradierte Nichtberücksichtigung von nichtmenschlichen Tieren unhaltbar ist, wurde intensiv belegt, wie auch umfassend dafür argumentiert, dieses Aspekt entsprechend zu berücksichtigen.(3)

Hinzu kommt noch, dass bei mit uns in der Gemeinschaft existierenden Tieren auch positive Pflichten verletzt werden, die sich aus diesem Verhältnis im Gegensatz zu den in „Wildnissen“ lebenden Tieren ergeben. Die menschliche Gesellschaft bildet mit diesen Tieren eine Gemeinschaft, die durch asynchrone Abhängigkeiten geprägt ist, die von der Menschheit bewusst forciert und geschaffen worden sind. Diesen Tieren gegenüber besteht also einerseits eine historische Verpflichtung zu positiven Pflichten, andererseits ergibt sich diese zusätzlich aus der Gemeinschaft, in der wir uns zusammen befinden, und in der diese Wesen nicht allein existieren können. Damit erfüllen sie auch hier das Kriterium, das bei gleichen Eigenschaften dafür sorgt, dass auch Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen oder bis zu einem gewissen Alter mit Fürsorge zu behandeln sind.

Fazit

Damit konnte grundlegend gezeigt werden, dass das hier skizzierte Konstrukt „Privatheit“ anwendbar ist und zudem der geforderten Bedingung, ethische Erkenntnisse und Richtlinien einbeziehen zu können, standgehalten hat.
Dabei bleibt das Konstrukt aufgrund seiner relativen Formalität flexibel genug, um neue Erkenntnisse direkt umsetzen zu können, statt wie bisher dabei zu helfen, veraltete Erkenntnisse und Anforderungen zu tradieren. Es ist somit ein weit mündigeres Konzept.
Das Beispiel betreffend konnte zudem gezeigt werden, dass Ernährungsformen, die Produkte aus dem Verbrauch von Tieren einschließen, keine Privatangelegenheit sind, sondern sich aufgrund ihrer über das Private hinausgehenden Handlungsfolgen im ethischen Diskurs verhandeln lassen müssen, der die Perspektive der Opfer einschließen muss. Die Ergebnisse dieses Diskurs, die hier nur angedeutet werden konnte, führen dazu, dass sich die Ernährung, die Gesellschaft ändern muss. Die Folge sind aufgrund unreflektiert und im Zuge der Sozialisation angeeigneter Privatheitsideale dabei nicht selten Abwehrhandlungen, die es jedoch kritisch zu thematisieren gilt. Die Eingriffe in die vermeintliche Privatheit des Menschen des beginnenden 21. Jahrhunderts sind letztlich nichts anderes als die Eingriffe in die Privatheit des Menschen des 19. Jahrhunderts durch abolitionistische und pädagogische Forderungen, um nur zwei zu nennen.

[1] Siehe dazu Hare, Richard Mervyn: Zur Einführung: Universeller Präskriptivismus, in: Fehige, Ch, Meggle, G.: Zum moralischen Denken, 2 Bde, Frankfurt am Main 1992, S. 31-54.
[2] Vgl.: Livestock’s long shadow, World Watch Institute: Livestock and Climate Change, die Sammlung an Studien zu diesem Thema unter http://www.vegetarismus.ch/klimaschutz/ und The Vactory:  Weltweiter Landbedarf für Tierprodukte
[3] Vgl.:

1 Kommentar